Fördervoraussetzungen Wärmepumpe 2025: Was Sie erfüllen müssen
Welche Voraussetzungen müssen für die BAFA-Wärmepumpenförderung erfüllt sein? Gebäude, Technik, Fachunternehmen und Timing – alle Anforderungen im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Überblick: Die 4 Voraussetzungsgruppen
- Gebäude-Voraussetzungen
- Technische Voraussetzungen
- Antragsteller-Voraussetzungen
- Zeitliche Voraussetzungen (Timing)
- Voraussetzungen für die Klima-Boni
- Schnell-Checkliste
Überblick: Die 4 Voraussetzungsgruppen
Für die BAFA-Förderung einer Wärmepumpe im Rahmen der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) müssen vier Gruppen von Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gebäude-Voraussetzungen: Art und Alter des Gebäudes
- Technische Voraussetzungen: Anforderungen an die Wärmepumpe und Installation
- Antragsteller-Voraussetzungen: Wer darf fördern lassen
- Zeitliche Voraussetzungen: Reihenfolge Antrag → Auftrag → Installation
Alle vier Gruppen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Das Fehlen einer einzigen Voraussetzung führt zur Ablehnung.
Gebäude-Voraussetzungen
Förderfähige Gebäudetypen:
- Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Doppelhäuser)
- Gemischt genutzte Gebäude mit überwiegendem Wohnanteil (> 50 % Wohnfläche)
- Nicht-Wohngebäude: Separate Regelung, hier Fokus auf Wohngebäude
Baujahr: Bestandsgebäude (Baugenehmigung mindestens vor Antragstellung). Neubauten sind von der BEG EM ausgenommen.
Eigentumsverhältnisse: Das Gebäude muss sich im Eigentum des Antragstellers oder einer förderfähigen Person befinden. Gemietetes Gebäude: Mieter können mit Eigentümerzustimmung fördern lassen (selten, da Mieter keine Heizung einbauen dürfen).
Gebäude muss bewohnt sein (oder nach Sanierung bewohnt werden). Ferienhäuser mit dauerhafter Vermietung oder Leerstand: Einzelfallprüfung.
Technische Voraussetzungen
Wärmepumpen-Typen (geförderte Anlagen)
| Typ | Förderfähig |
|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | Ja |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) | Ja |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser) | Ja |
| Brauchwasserwärmepumpe (nur Warmwasser) | Ja |
| Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Klimaanlage zum Heizen) | Nur unter bestimmten Bedingungen |
| Gas-Wärmepumpe | Nein |
| Elektrische Direktheizung | Nein |
Mindest-Effizienzanforderungen
Die BAFA stellt Effizienzanforderungen an die geförderten Wärmepumpen:
- Produkt auf BAFA-Positivliste ODER
- Nachweis durch CE-Kennzeichnung + technisches Datenblatt mit COP-Angaben
Konkrete Mindestwerte (gültig ab 2024):
- Luft-WP: COP ≥ 2,5 bei A2/W35 (Normklimabedingungen)
- Sole-WP: COP ≥ 3,5 bei B0/W35
- Wasser-WP: COP ≥ 3,5 bei W10/W35
Natürliche Kältemittel bevorzugt: Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan R290, CO₂) erhalten künftig bevorzugte Einstufung – Anforderungen können sich 2025/2026 ändern.
Hydraulischer Abgleich (Pflicht!)
Seit 2024 ist der hydraulische Abgleich Pflichtbestandteil der BAFA-Förderung. Ohne nachgewiesenen hydraulischen Abgleich wird der Verwendungsnachweis abgelehnt.
Was das bedeutet:
- Fachunternehmen führt hydraulischen Abgleich durch (Methode A oder B nach VDI 2073)
- Abgleich wird dokumentiert und als BAFA-Formular bestätigt
- Kosten: 300–800 € je nach Anlage (im Angebot des Heizungsbauers anfragen)
Fachunternehmerpflicht
Die Installation muss durch ein zugelassenes Fachunternehmen erfolgen:
- Zulassung als Fachbetrieb für Heizungsinstallation (Elektroinstallation, Sanitär-Heizung-Klima)
- Fachunternehmer unterzeichnet BAFA-Bestätigung nach Installation
- Eigeninstallation ist nicht förderfähig
Antragsteller-Voraussetzungen
Förderfähige Antragsteller:
- Natürliche Personen (Privatpersonen) als Gebäudeeigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – für Gemeinschaftseigentum
- Unternehmen (auch GmbH, AG) für Wohngebäude
- Gemeinnützige Organisationen, Vereine
- Kommunen und kommunale Unternehmen für Wohngebäude
Nicht förderfähig:
- Bundesbehörden, Länder, Landkreise (für eigene Gebäude)
- Unternehmen für reine Gewerbeimmobilien (separate Programme)
Steuerlicher Status: Weder Einkommensteuer-Pflicht noch -Befreiung ist Voraussetzung. Förderung ist unabhängig von der steuerlichen Situation.
Zeitliche Voraussetzungen (Timing)
Dies ist der häufigste Ablehnungsgrund:
Reihenfolge (zwingend):
- BAFA-Antrag stellen
- Förderzusage (Zuwendungsbescheid) erhalten
- Erst dann: Handwerkervertrag unterschreiben / Wärmepumpe bestellen
- Installation durchführen
- Verwendungsnachweis einreichen (Frist: 36 Monate nach Förderzusage)
Was vor der Förderzusage erlaubt ist:
- Angebote einholen (unverbindlich)
- Produkte recherchieren
- Kreditgespräche führen (ohne Beauftragung)
- Energieberater beauftragen (eigenständige Maßnahme)
Was vor der Förderzusage verboten ist:
- Kaufvertrag für Wärmepumpe unterzeichnen
- Handwerkerauftrag erteilen (auch mündlich!)
- Anzahlung leisten
- Material bestellen
Voraussetzungen für die Klima-Boni
Klimabonus (+20 %): Heizungstausch-Anforderungen
Der Klimabonus erfordert den Austausch einer fossilen Heizung:
| Zu ersetzende Heizung | Bedingung |
|---|---|
| Ölheizung | Jedes Alter, funktionsfähig |
| Kohleheizung | Jedes Alter, funktionsfähig |
| Gasheizung | Mindestens 20 Jahre alt |
| Nachtspeicherheizung | Jedes Alter |
| Holzheizung | Nicht anspruchsberechtigt für Klimabonus |
| Wärmepumpe (alt) | Nicht anspruchsberechtigt |
Nachweis: Baujahr der alten Heizung aus Unterlagen (Aufstellprotokoll, Wartungsunterlagen, Energieausweis). Fehlen diese, kann der Schornsteinfeger Auskunft geben.
Einkommensbonus (+30 %): Einkommensgrenze
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
- Nachweis: Letzter Einkommenssteuerbescheid aller Haushaltsmitglieder
- Bei Mehrfamilienhaus: nur für selbst genutzte Einheit
iSFP-Bonus (+5 %): Sanierungsfahrplan
- Gültiger iSFP aus der BAFA-Datenbank (Energieeffizienz-Experten-Liste)
- iSFP muss vor Vertragsabschluss mit Handwerker vorliegen (oder Nachtragsantrag)
- iSFP-Nummer im Antrag eintragen
Schnell-Checkliste
Gebäude:
- ☑ Bestandsgebäude (kein Neubau)
- ☑ Wohngebäude (oder überwiegend Wohnen)
- ☑ Im Eigentum des Antragstellers
Technik:
- ☑ Förderfähiger Wärmepumpentyp (Luft/Sole/Wasser)
- ☑ BAFA-Produktliste oder CE + COP-Datenblatt
- ☑ Zugelassener Fachbetrieb für Installation
- ☑ Hydraulischer Abgleich eingeplant
Timing:
- ☑ BAFA-Antrag VOR Vertragsabschluss gestellt
- ☑ Förderzusage abgewartet
- ☑ Verwendungsnachweis innerhalb 36 Monate
Boni (optional):
- ☑ Klimabonus: Alte fossile Heizung vorhanden (≥ 20 J. bei Gas, beliebig bei Öl/Kohle)
- ☑ Einkommensbonus: Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
- ☑ iSFP-Bonus: Sanierungsfahrplan von zugelassenem Berater
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Häufige Fragen
Kann ich eine Wärmepumpe fördern lassen, wenn das Haus unter 5 Jahre alt ist?
Im Neubau (Errichtung eines neuen Gebäudes) gibt es keine BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung. Bei Bestandsgebäuden unter 5 Jahren gibt es keine Altersgrenze als Ausschluss – entscheidend ist, ob ein Altgebäude-Heizungstausch stattfindet. Im Neubau greift ggf. der KfW Klimafreundlicher Neubau (297/298).
Welche Heizung wird gefördert ersetzt?
Für den Klimabonus (+20 %) muss eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Gas-Heizung (mind. 20 Jahre alt) ersetzt werden. Die Basisförderung (30 %) ist auch ohne Heizungstausch möglich – z.B. wenn erstmals eine Wärmepumpe eingebaut wird (Erstinstallation). Neu installierte Gasheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Muss ich einen Energieberater einschalten?
Für die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung (Wärmepumpe) brauchen Sie keinen Energieberater – nur ein zugelassenes Fachunternehmen für die Installation. Der Energieberater ist optional, aber empfehlenswert für den iSFP-Bonus (+5 %) und für eine professionelle Antragsbegleitung.
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