Förderung & Anträge

Fördervoraussetzungen Wärmepumpe 2025: Was Sie erfüllen müssen

Welche Voraussetzungen müssen für die BAFA-Wärmepumpenförderung erfüllt sein? Gebäude, Technik, Fachunternehmen und Timing – alle Anforderungen im Überblick.

7 Min. LesezeitXpora Redaktion
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Inhaltsverzeichnis


Überblick: Die 4 Voraussetzungsgruppen

Für die BAFA-Förderung einer Wärmepumpe im Rahmen der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) müssen vier Gruppen von Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Gebäude-Voraussetzungen: Art und Alter des Gebäudes
  2. Technische Voraussetzungen: Anforderungen an die Wärmepumpe und Installation
  3. Antragsteller-Voraussetzungen: Wer darf fördern lassen
  4. Zeitliche Voraussetzungen: Reihenfolge Antrag → Auftrag → Installation

Alle vier Gruppen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Das Fehlen einer einzigen Voraussetzung führt zur Ablehnung.

Gebäude-Voraussetzungen

Förderfähige Gebäudetypen:

  • Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Doppelhäuser)
  • Gemischt genutzte Gebäude mit überwiegendem Wohnanteil (> 50 % Wohnfläche)
  • Nicht-Wohngebäude: Separate Regelung, hier Fokus auf Wohngebäude

Baujahr: Bestandsgebäude (Baugenehmigung mindestens vor Antragstellung). Neubauten sind von der BEG EM ausgenommen.

Eigentumsverhältnisse: Das Gebäude muss sich im Eigentum des Antragstellers oder einer förderfähigen Person befinden. Gemietetes Gebäude: Mieter können mit Eigentümerzustimmung fördern lassen (selten, da Mieter keine Heizung einbauen dürfen).

Gebäude muss bewohnt sein (oder nach Sanierung bewohnt werden). Ferienhäuser mit dauerhafter Vermietung oder Leerstand: Einzelfallprüfung.

Technische Voraussetzungen

Wärmepumpen-Typen (geförderte Anlagen)

Typ Förderfähig
Luft-Wasser-Wärmepumpe Ja
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) Ja
Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser) Ja
Brauchwasserwärmepumpe (nur Warmwasser) Ja
Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Klimaanlage zum Heizen) Nur unter bestimmten Bedingungen
Gas-Wärmepumpe Nein
Elektrische Direktheizung Nein

Mindest-Effizienzanforderungen

Die BAFA stellt Effizienzanforderungen an die geförderten Wärmepumpen:

  • Produkt auf BAFA-Positivliste ODER
  • Nachweis durch CE-Kennzeichnung + technisches Datenblatt mit COP-Angaben

Konkrete Mindestwerte (gültig ab 2024):

  • Luft-WP: COP ≥ 2,5 bei A2/W35 (Normklimabedingungen)
  • Sole-WP: COP ≥ 3,5 bei B0/W35
  • Wasser-WP: COP ≥ 3,5 bei W10/W35

Natürliche Kältemittel bevorzugt: Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan R290, CO₂) erhalten künftig bevorzugte Einstufung – Anforderungen können sich 2025/2026 ändern.

Hydraulischer Abgleich (Pflicht!)

Seit 2024 ist der hydraulische Abgleich Pflichtbestandteil der BAFA-Förderung. Ohne nachgewiesenen hydraulischen Abgleich wird der Verwendungsnachweis abgelehnt.

Was das bedeutet:

  • Fachunternehmen führt hydraulischen Abgleich durch (Methode A oder B nach VDI 2073)
  • Abgleich wird dokumentiert und als BAFA-Formular bestätigt
  • Kosten: 300–800 € je nach Anlage (im Angebot des Heizungsbauers anfragen)

Fachunternehmerpflicht

Die Installation muss durch ein zugelassenes Fachunternehmen erfolgen:

  • Zulassung als Fachbetrieb für Heizungsinstallation (Elektroinstallation, Sanitär-Heizung-Klima)
  • Fachunternehmer unterzeichnet BAFA-Bestätigung nach Installation
  • Eigeninstallation ist nicht förderfähig

Antragsteller-Voraussetzungen

Förderfähige Antragsteller:

  • Natürliche Personen (Privatpersonen) als Gebäudeeigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – für Gemeinschaftseigentum
  • Unternehmen (auch GmbH, AG) für Wohngebäude
  • Gemeinnützige Organisationen, Vereine
  • Kommunen und kommunale Unternehmen für Wohngebäude

Nicht förderfähig:

  • Bundesbehörden, Länder, Landkreise (für eigene Gebäude)
  • Unternehmen für reine Gewerbeimmobilien (separate Programme)

Steuerlicher Status: Weder Einkommensteuer-Pflicht noch -Befreiung ist Voraussetzung. Förderung ist unabhängig von der steuerlichen Situation.

Zeitliche Voraussetzungen (Timing)

Dies ist der häufigste Ablehnungsgrund:

Reihenfolge (zwingend):

  1. BAFA-Antrag stellen
  2. Förderzusage (Zuwendungsbescheid) erhalten
  3. Erst dann: Handwerkervertrag unterschreiben / Wärmepumpe bestellen
  4. Installation durchführen
  5. Verwendungsnachweis einreichen (Frist: 36 Monate nach Förderzusage)

Was vor der Förderzusage erlaubt ist:

  • Angebote einholen (unverbindlich)
  • Produkte recherchieren
  • Kreditgespräche führen (ohne Beauftragung)
  • Energieberater beauftragen (eigenständige Maßnahme)

Was vor der Förderzusage verboten ist:

  • Kaufvertrag für Wärmepumpe unterzeichnen
  • Handwerkerauftrag erteilen (auch mündlich!)
  • Anzahlung leisten
  • Material bestellen

Voraussetzungen für die Klima-Boni

Klimabonus (+20 %): Heizungstausch-Anforderungen

Der Klimabonus erfordert den Austausch einer fossilen Heizung:

Zu ersetzende Heizung Bedingung
Ölheizung Jedes Alter, funktionsfähig
Kohleheizung Jedes Alter, funktionsfähig
Gasheizung Mindestens 20 Jahre alt
Nachtspeicherheizung Jedes Alter
Holzheizung Nicht anspruchsberechtigt für Klimabonus
Wärmepumpe (alt) Nicht anspruchsberechtigt

Nachweis: Baujahr der alten Heizung aus Unterlagen (Aufstellprotokoll, Wartungsunterlagen, Energieausweis). Fehlen diese, kann der Schornsteinfeger Auskunft geben.

Einkommensbonus (+30 %): Einkommensgrenze

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
  • Nachweis: Letzter Einkommenssteuerbescheid aller Haushaltsmitglieder
  • Bei Mehrfamilienhaus: nur für selbst genutzte Einheit

iSFP-Bonus (+5 %): Sanierungsfahrplan

  • Gültiger iSFP aus der BAFA-Datenbank (Energieeffizienz-Experten-Liste)
  • iSFP muss vor Vertragsabschluss mit Handwerker vorliegen (oder Nachtragsantrag)
  • iSFP-Nummer im Antrag eintragen

Schnell-Checkliste

Gebäude:

  • ☑ Bestandsgebäude (kein Neubau)
  • ☑ Wohngebäude (oder überwiegend Wohnen)
  • ☑ Im Eigentum des Antragstellers

Technik:

  • ☑ Förderfähiger Wärmepumpentyp (Luft/Sole/Wasser)
  • ☑ BAFA-Produktliste oder CE + COP-Datenblatt
  • ☑ Zugelassener Fachbetrieb für Installation
  • ☑ Hydraulischer Abgleich eingeplant

Timing:

  • ☑ BAFA-Antrag VOR Vertragsabschluss gestellt
  • ☑ Förderzusage abgewartet
  • ☑ Verwendungsnachweis innerhalb 36 Monate

Boni (optional):

  • ☑ Klimabonus: Alte fossile Heizung vorhanden (≥ 20 J. bei Gas, beliebig bei Öl/Kohle)
  • ☑ Einkommensbonus: Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
  • ☑ iSFP-Bonus: Sanierungsfahrplan von zugelassenem Berater

Ein Energieberater prüft Ihre individuelle Förderfähigkeit und maximiert die Förderquote.


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Häufige Fragen

Kann ich eine Wärmepumpe fördern lassen, wenn das Haus unter 5 Jahre alt ist?

Im Neubau (Errichtung eines neuen Gebäudes) gibt es keine BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung. Bei Bestandsgebäuden unter 5 Jahren gibt es keine Altersgrenze als Ausschluss – entscheidend ist, ob ein Altgebäude-Heizungstausch stattfindet. Im Neubau greift ggf. der KfW Klimafreundlicher Neubau (297/298).

Welche Heizung wird gefördert ersetzt?

Für den Klimabonus (+20 %) muss eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Gas-Heizung (mind. 20 Jahre alt) ersetzt werden. Die Basisförderung (30 %) ist auch ohne Heizungstausch möglich – z.B. wenn erstmals eine Wärmepumpe eingebaut wird (Erstinstallation). Neu installierte Gasheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Muss ich einen Energieberater einschalten?

Für die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung (Wärmepumpe) brauchen Sie keinen Energieberater – nur ein zugelassenes Fachunternehmen für die Installation. Der Energieberater ist optional, aber empfehlenswert für den iSFP-Bonus (+5 %) und für eine professionelle Antragsbegleitung.

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