Wärmepumpe Förderung 2025: BAFA & KfW im Überblick
Alle Förderprogramme für Wärmepumpen 2025: BAFA BEG, KfW-Kredit, iSFP-Bonus und Einkommensbonus. Wer bekommt wie viel und wie läuft der Antrag?
Inhaltsverzeichnis
- Überblick: Welche Förderprogramme gibt es?
- BAFA BEG Einzelmaßnahme: Der Kern der Förderung
- Die Förderkomponenten im Detail
- KfW-Ergänzungskredit BEG
- Der richtige Ablauf: Schritt für Schritt
- Typische Fehler beim Förderantrag
- Förderfähige Kosten: Was zählt?
- Förderbeispiele
Überblick: Welche Förderprogramme gibt es?
Für Wärmepumpen in Deutschland stehen 2025 folgende Förderwege zur Verfügung:
| Programm | Träger | Art | Max. Satz |
|---|---|---|---|
| BEG EM (Einzelmaßnahme) | BAFA | Zuschuss | bis 70 % |
| KfW-Ergänzungskredit BEG | KfW | Kredit | zinsgünstig |
| § 35c EStG | Finanzamt | Steuerbonus | 20 % (alternativ zu BAFA) |
| Landesförderungen | Bundesländer | Zuschuss | variabel |
Wichtig: BAFA-Zuschuss und § 35c EStG können nicht kombiniert werden – es ist ein Entweder-oder. In den meisten Fällen ist die BAFA-Förderung vorteilhafter (höhere Summen, keine Einkommensdeckelung).
BAFA BEG Einzelmaßnahme: Der Kern der Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) ist das Hauptprogramm für Wärmepumpen. Antragsteller: Hauseigentümer, Vermieter, WEGs, Unternehmen.
Fördergegenstand: Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) zur Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung. Auch Brauchwasser-Wärmepumpen sind förderfähig.
Förderfähige Kosten (max. Bemessungsgrundlage):
- Einfamilienhaus: 30.000 €
- Zweifamilienhaus: 60.000 €
- Mehrfamilienhaus: 30.000 € × Anzahl Wohneinheiten
Auf diese Bemessungsgrundlage wird der Förderprozentsatz angewendet.
Die Förderkomponenten im Detail
Die Gesamtförderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
1. Basisförderung: 30 % Jede förderfähige Wärmepumpe erhält mindestens 30 % Zuschuss.
2. Effizienzbonus: +5 % Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden (z. B. R290 – Propan) oder Sole-/Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Nachweis durch Datenblatt des Herstellers.
3. Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % Voraussetzung: Die ersetzte Heizung ist
- eine Ölheizung, oder
- eine Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist, oder
- eine Kohleheizung, oder
- ein mit Biomasse betriebenes Heizsystem
Dieser Bonus endet laut aktuellem Gesetzesstand Ende 2028, wird aber jährlich überprüft.
4. iSFP-Bonus: +5 % Liegt vor der Antragstellung ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich die Förderung um 5 Prozentpunkte. Der iSFP muss von einem zugelassenen Energieberater erstellt worden sein.
5. Einkommensbonus: +30 % Für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €/Jahr (im Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen).
Übersicht maximaler Fördersatz:
| Konstellation | Fördersatz |
|---|---|
| Nur Basis | 30 % |
| Basis + Effizienzbonus | 35 % |
| Basis + Klimabonus | 50 % |
| Basis + Klimabonus + iSFP | 55 % |
| Basis + Klimabonus + iSFP + Einkommensbonus | 70 % |
KfW-Ergänzungskredit BEG
Wer BAFA-Zuschuss beantragt, kann zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit BEG (Produkt 358/359) nutzen. Dieser Kredit finanziert den Eigenanteil der Investition.
Konditionen (Stand 2025):
- Kreditbetrag: max. 120.000 € pro Wohneinheit (Neubau), max. 60.000 € (Bestandsgebäude)
- Laufzeit: 4–30 Jahre, mit Tilgungsfreijahren möglich
- Zinssatz: von der KfW festgelegter Programmsatz (aktuell ca. 3,0–5,5 % effektiv p. a. je nach Laufzeit und Bonität)
Wichtig: Der KfW-Kredit muss vor Baubeginn bei der Hausbank beantragt werden.
Der richtige Ablauf: Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist bindend. Fehler hier kosten die gesamte Förderung.
1. Energieberater beauftragen (optional, aber empfohlen) Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) kann Sie beim Antrag beraten und die Förderfähigkeit sicherstellen.
2. BAFA-Antrag stellen Unter www.bafa.de → „Bundesförderung für effiziente Gebäude" → Online-Antrag ausfüllen. Sie erhalten eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) mit Aktenzeichen.
3. Handwerkervertrag abschließen Erst nach der BAFA-Förderzusage darf der Vertrag mit dem Installateur abgeschlossen werden.
4. Wärmepumpe installieren lassen
5. Rechnungen bezahlen
6. Verwendungsnachweis einreichen (innerhalb von 36 Monaten nach Förderzusage) Folgende Unterlagen sind nötig:
- Handwerker-Rechnungen (mit Seriennummer der WP)
- Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
- Fachunternehmer-Bestätigung (vom Installateur ausgefüllt)
- Hydraulischer Abgleich-Nachweis (Pflicht ab BEG-Antrag 2024)
- Datenblatt der Wärmepumpe (für Effizienzbonus)
7. Auszahlung Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die BAFA erfolgt die Auszahlung (typisch: 4–8 Wochen nach Einreichung).
Typische Fehler beim Förderantrag
Vertragsabschluss vor Antrag: Der häufigste und fatalste Fehler. Keine Ausnahmen, keine Kulanzregelungen – ohne Antrag vor Vertragsabschluss gibt es keine Förderung.
Falsches Kältemittel: Wer den Effizienzbonus beantragt, aber eine WP ohne natürliches Kältemittel eingebaut hat, muss zurückzahlen.
Hydraulischen Abgleich vergessen: Seit 2024 ist der hydraulische Abgleich Pflichtnachweis. Ohne ihn wird der Verwendungsnachweis abgelehnt.
Einkommensbonus ohne Nachweis beantragt: Das Finanzamt-Dokument muss eingereicht werden.
Förderzeitraum überschritten: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 36 Monaten nach Förderzusage eingereicht werden.
Förderfähige Kosten: Was zählt?
Förderfähig sind:
- Kosten für die Wärmepumpe (Gerät)
- Installationskosten
- Hydraulischer Abgleich
- Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
- Elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung
- Außenanlage (Fundament, Kabeltrassen)
- Erdbohrung / Erdkollektoren (bei Sole-WP)
Nicht förderfähig:
- Heizkörpertausch (separate Maßnahme, kann aber als weitere BEG-Maßnahme beantragt werden)
- Schönheitsreparaturen
- Eigenleistung des Bauherrn
Förderbeispiele
Beispiel 1: Familie mit mittlerem Einkommen, alte Gasheizung (25 Jahre)
- Investition: 22.000 €
- Förderfähige Kosten: 22.000 € (unter 30.000 €-Grenze)
- Basisförderung 30 %: 6.600 €
- Klimabonus +20 %: 4.400 €
- iSFP-Bonus +5 %: 1.100 €
- Gesamt BAFA: 12.100 € (55 %)
- Eigenanteil: 9.900 €
Beispiel 2: Geringverdienender Eigentümer, Ölheizung
- Investition: 25.000 €
- Alle Boni (Basis 30 % + Klima 20 % + Einkommensbonus 30 % – nein, max. 70 % = 30+20+5+15 = 70 %)
- Gesamt BAFA: 17.500 € (70 %)
- Eigenanteil: 7.500 €
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Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe 2025?
Der Basissatz beträgt 30 % der Investitionskosten über BAFA. Mit Klimabonus (+20 %), iSFP-Bonus (+5 %) und Einkommensbonus (+30 %) sind bis zu 70 % möglich. Förderfähige Kosten: maximal 30.000 € für Einfamilienhäuser.
Muss der BAFA-Antrag vor oder nach dem Kauf gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend VOR Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Handwerker gestellt werden. Wer erst nach Bestellung beantragt, erhält keine Förderung.
Kann man BAFA und KfW-Kredit kombinieren?
Ja. Der KfW-Ergänzungskredit BEG (Produkt 358/359) kann den nicht geförderten Eigenanteil finanzieren. BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit lassen sich kombinieren.
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