Förderung & Anträge

Wärmepumpe Förderung 2025: BAFA & KfW im Überblick

Alle Förderprogramme für Wärmepumpen 2025: BAFA BEG, KfW-Kredit, iSFP-Bonus und Einkommensbonus. Wer bekommt wie viel und wie läuft der Antrag?

9 Min. LesezeitXpora Redaktion
FörderungBAFAKfWBEGWärmepumpe 2025

Inhaltsverzeichnis


Überblick: Welche Förderprogramme gibt es?

Für Wärmepumpen in Deutschland stehen 2025 folgende Förderwege zur Verfügung:

Programm Träger Art Max. Satz
BEG EM (Einzelmaßnahme) BAFA Zuschuss bis 70 %
KfW-Ergänzungskredit BEG KfW Kredit zinsgünstig
§ 35c EStG Finanzamt Steuerbonus 20 % (alternativ zu BAFA)
Landesförderungen Bundesländer Zuschuss variabel

Wichtig: BAFA-Zuschuss und § 35c EStG können nicht kombiniert werden – es ist ein Entweder-oder. In den meisten Fällen ist die BAFA-Förderung vorteilhafter (höhere Summen, keine Einkommensdeckelung).

BAFA BEG Einzelmaßnahme: Der Kern der Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) ist das Hauptprogramm für Wärmepumpen. Antragsteller: Hauseigentümer, Vermieter, WEGs, Unternehmen.

Fördergegenstand: Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) zur Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung. Auch Brauchwasser-Wärmepumpen sind förderfähig.

Förderfähige Kosten (max. Bemessungsgrundlage):

  • Einfamilienhaus: 30.000 €
  • Zweifamilienhaus: 60.000 €
  • Mehrfamilienhaus: 30.000 € × Anzahl Wohneinheiten

Auf diese Bemessungsgrundlage wird der Förderprozentsatz angewendet.

Die Förderkomponenten im Detail

Die Gesamtförderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

1. Basisförderung: 30 % Jede förderfähige Wärmepumpe erhält mindestens 30 % Zuschuss.

2. Effizienzbonus: +5 % Für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden (z. B. R290 – Propan) oder Sole-/Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Nachweis durch Datenblatt des Herstellers.

3. Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % Voraussetzung: Die ersetzte Heizung ist

  • eine Ölheizung, oder
  • eine Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist, oder
  • eine Kohleheizung, oder
  • ein mit Biomasse betriebenes Heizsystem

Dieser Bonus endet laut aktuellem Gesetzesstand Ende 2028, wird aber jährlich überprüft.

4. iSFP-Bonus: +5 % Liegt vor der Antragstellung ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich die Förderung um 5 Prozentpunkte. Der iSFP muss von einem zugelassenen Energieberater erstellt worden sein.

5. Einkommensbonus: +30 % Für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €/Jahr (im Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen).

Übersicht maximaler Fördersatz:

Konstellation Fördersatz
Nur Basis 30 %
Basis + Effizienzbonus 35 %
Basis + Klimabonus 50 %
Basis + Klimabonus + iSFP 55 %
Basis + Klimabonus + iSFP + Einkommensbonus 70 %

KfW-Ergänzungskredit BEG

Wer BAFA-Zuschuss beantragt, kann zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit BEG (Produkt 358/359) nutzen. Dieser Kredit finanziert den Eigenanteil der Investition.

Konditionen (Stand 2025):

  • Kreditbetrag: max. 120.000 € pro Wohneinheit (Neubau), max. 60.000 € (Bestandsgebäude)
  • Laufzeit: 4–30 Jahre, mit Tilgungsfreijahren möglich
  • Zinssatz: von der KfW festgelegter Programmsatz (aktuell ca. 3,0–5,5 % effektiv p. a. je nach Laufzeit und Bonität)

Wichtig: Der KfW-Kredit muss vor Baubeginn bei der Hausbank beantragt werden.

Der richtige Ablauf: Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist bindend. Fehler hier kosten die gesamte Förderung.

1. Energieberater beauftragen (optional, aber empfohlen) Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) kann Sie beim Antrag beraten und die Förderfähigkeit sicherstellen.

2. BAFA-Antrag stellen Unter www.bafa.de → „Bundesförderung für effiziente Gebäude" → Online-Antrag ausfüllen. Sie erhalten eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) mit Aktenzeichen.

3. Handwerkervertrag abschließen Erst nach der BAFA-Förderzusage darf der Vertrag mit dem Installateur abgeschlossen werden.

4. Wärmepumpe installieren lassen

5. Rechnungen bezahlen

6. Verwendungsnachweis einreichen (innerhalb von 36 Monaten nach Förderzusage) Folgende Unterlagen sind nötig:

  • Handwerker-Rechnungen (mit Seriennummer der WP)
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
  • Fachunternehmer-Bestätigung (vom Installateur ausgefüllt)
  • Hydraulischer Abgleich-Nachweis (Pflicht ab BEG-Antrag 2024)
  • Datenblatt der Wärmepumpe (für Effizienzbonus)

7. Auszahlung Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die BAFA erfolgt die Auszahlung (typisch: 4–8 Wochen nach Einreichung).

Typische Fehler beim Förderantrag

Vertragsabschluss vor Antrag: Der häufigste und fatalste Fehler. Keine Ausnahmen, keine Kulanzregelungen – ohne Antrag vor Vertragsabschluss gibt es keine Förderung.

Falsches Kältemittel: Wer den Effizienzbonus beantragt, aber eine WP ohne natürliches Kältemittel eingebaut hat, muss zurückzahlen.

Hydraulischen Abgleich vergessen: Seit 2024 ist der hydraulische Abgleich Pflichtnachweis. Ohne ihn wird der Verwendungsnachweis abgelehnt.

Einkommensbonus ohne Nachweis beantragt: Das Finanzamt-Dokument muss eingereicht werden.

Förderzeitraum überschritten: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 36 Monaten nach Förderzusage eingereicht werden.

Förderfähige Kosten: Was zählt?

Förderfähig sind:

  • Kosten für die Wärmepumpe (Gerät)
  • Installationskosten
  • Hydraulischer Abgleich
  • Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
  • Elektronische Systeme zur Betriebsoptimierung
  • Außenanlage (Fundament, Kabeltrassen)
  • Erdbohrung / Erdkollektoren (bei Sole-WP)

Nicht förderfähig:

  • Heizkörpertausch (separate Maßnahme, kann aber als weitere BEG-Maßnahme beantragt werden)
  • Schönheitsreparaturen
  • Eigenleistung des Bauherrn

Förderbeispiele

Beispiel 1: Familie mit mittlerem Einkommen, alte Gasheizung (25 Jahre)

  • Investition: 22.000 €
  • Förderfähige Kosten: 22.000 € (unter 30.000 €-Grenze)
  • Basisförderung 30 %: 6.600 €
  • Klimabonus +20 %: 4.400 €
  • iSFP-Bonus +5 %: 1.100 €
  • Gesamt BAFA: 12.100 € (55 %)
  • Eigenanteil: 9.900 €

Beispiel 2: Geringverdienender Eigentümer, Ölheizung

  • Investition: 25.000 €
  • Alle Boni (Basis 30 % + Klima 20 % + Einkommensbonus 30 % – nein, max. 70 % = 30+20+5+15 = 70 %)
  • Gesamt BAFA: 17.500 € (70 %)
  • Eigenanteil: 7.500 €

Lassen Sie Ihren Förderantrag von einem Energieberater vorbereiten, um keine Fehler zu riskieren.


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Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe 2025?

Der Basissatz beträgt 30 % der Investitionskosten über BAFA. Mit Klimabonus (+20 %), iSFP-Bonus (+5 %) und Einkommensbonus (+30 %) sind bis zu 70 % möglich. Förderfähige Kosten: maximal 30.000 € für Einfamilienhäuser.

Muss der BAFA-Antrag vor oder nach dem Kauf gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend VOR Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Handwerker gestellt werden. Wer erst nach Bestellung beantragt, erhält keine Förderung.

Kann man BAFA und KfW-Kredit kombinieren?

Ja. Der KfW-Ergänzungskredit BEG (Produkt 358/359) kann den nicht geförderten Eigenanteil finanzieren. BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit lassen sich kombinieren.

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