Förderung & Anträge

Wärmepumpe Förderung für vermietete Immobilien 2025

BAFA-Förderung für Wärmepumpen in vermieteten Immobilien: Wer ist antragsberechtigt, Modernisierungsumlage, steuerliche Absetzbarkeit und §35a EStG 2025.

6 Min. LesezeitXpora Redaktion
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Inhaltsverzeichnis


Fördervoraussetzungen für Vermieter

Vermieter sind grundsätzlich bei der BAFA BEG EM (Bundesförderung Einzelmaßnahmen) antragsberechtigt. Es gelten dieselben technischen Anforderungen wie für Selbstnutzer:

Technische Voraussetzungen (identisch EFH/MFH)

  • Wärmepumpe ersetzt eine fossile Heizung (Gas, Öl, Kohle) → Klimabonus
  • Hydraulischer Abgleich Verfahren B durchgeführt
  • Energieeffizienz-Experte (EE) stellt BzA aus
  • WP-Gerät erfüllt Mindestanforderungen (JAZ, Kältemittel)
  • BAFA-Antrag vor Auftragserteilung

Einschränkungen für Vermieter

Bonus Selbstnutzer Vermieter
Basisförderung 30 %
Klimabonus +20 %
iSFP-Bonus +5 %
Einkommensbonus +30 % ✅ (bei zvE < 40.000 €) ❌ (nur Selbstnutzer)

Maximaler Fördersatz für Vermieter: 55 % (Basis 30 % + Klimabonus 20 % + iSFP 5 %)

Kostenhöchstbeträge

  • 1–2 Wohneinheiten: 30.000 € förderfähige Kosten
  • ≥ 3 Wohneinheiten: 15.000 € je Wohneinheit

Fördersätze: Was Vermieter bekommen

Typische Rechenbeispiele

Beispiel 1: Vermieter, EFH, Ölheizung ersetzen

Gesamtkosten WP-Anlage:     25.000 €
Förderfähige Kosten:        25.000 € (< 30.000 € Höchstbetrag)
Fördersatz: 30 % + 20 % =  50 %
BAFA-Zuschuss:              12.500 €
Eigenanteil Vermieter:      12.500 €

Beispiel 2: Vermieter, 4-WE-Haus, Gasheizung + iSFP

Gesamtkosten WP-Anlage:     42.000 €
Förderhöchstbetrag:         4 × 15.000 € = 60.000 € (ausreichend)
Fördersatz: 30+20+5 % =    55 %
BAFA-Zuschuss:              42.000 € × 55 % = 23.100 €
Eigenanteil Vermieter:      18.900 €

Beispiel 3: Vermieter ohne Klimabonus (Fernwärme → WP)

Gesamtkosten:               20.000 €
Fördersatz: 30 % (kein Klimabonus, da keine fossile Heizung)
BAFA-Zuschuss:              6.000 €
Eigenanteil:                14.000 €

Antragstellung als Vermieter

Wer darf den Antrag stellen?

Vermietertyp Antragsteller
Natürliche Person (privat) Person selbst (mit Steuernummer)
Ehepaar (Miteigentum) Ein Ehepartner (Vollmacht des anderen)
GbR (Grundstücksgemeinschaft) GbR (Steuernummer der GbR)
GmbH (Immobilien-GmbH) GmbH (Steuernummer, IBAN GmbH-Konto)
WEG WEG (vertreten durch Verwalter)

Besonderheiten GbR / Erbengemeinschaft

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Eigene Steuernummer erforderlich (beim Finanzamt anfordern)
  • Erbengemeinschaft: Komplexer Einzelfall → Steuerberater konsultieren

Ablauf

1. EE-Experte beauftragen (BzA-Ausstellung)
2. BAFA-Online-Portal: antragstellung.bafa.de
3. Antragsteller: Vermieter-Name + Steuernummer
4. Objektadresse: Adresse der vermieteten Immobilie
5. IBAN: Konto des Vermieters (nicht Mieter!)
6. BzA hochladen
7. Bewilligungsbescheid abwarten
8. Fachbetrieb beauftragen
9. Verwendungsnachweis einreichen
10. Auszahlung auf Vermieter-Konto

Modernisierungsumlage: Kosten auf Mieter umlegen

Grundlage § 559 BGB

Vermieter können die verbleibenden Eigenkosten (nach BAFA) anteilig auf Mieter umlegen:

Formel:

Jährliche Mieterhöhung = 8 % × Eigenanteil (nach BAFA)

Deckel: Maximal 3 €/m²/Monat je Wohnung

Beispiel:

Eigenanteil Vermieter:          12.500 € (nach 50 % BAFA)
Jährliche Umlage (8 %):         1.000 €/Jahr = 83 €/Monat
Bei 4 Wohnungen je 80 m²:       83 € ÷ 4 = 20,75 €/Monat je WE
Deckel prüfen: 3 €/m² × 80 m² = 240 €/Monat → Deckel greift nicht

Pflichten bei der Modernisierungsumlage

Pflicht Details
Ankündigung 3 Monate vor Beginn (schriftlich, § 555c BGB)
Inhalt der Ankündigung Art, Umfang, voraussichtliche Kosten, Beginn/Dauer
Mieterhöhungserklärung Nach Abschluss der Maßnahme (§ 559b BGB)
Aufschlüsselung Kosten der Maßnahme müssen belegt werden
Förderabzug BAFA-Zuschuss muss von den umlegbaren Kosten abgezogen werden

Härtefalleinwand (§ 559 Abs. 4 BGB)

Mieter können Mieterhöhung wegen Härtefall anfechten, wenn:

  • Erhöhung wirtschaftlich nicht zumutbar (Einkommensgrenze)
  • Gesundheitliche Gründe (z. B. Baulärm unerträglich)

Praxis: WP-Einbau gilt oft als energetische Modernisierung → Härtefall schwer durchzusetzen (§ 559 Abs. 4 Satz 2 BGB).


Steuerliche Behandlung der Investition

Option 1: Werbungskostenabzug (Standardfall)

WP-Investition bei vermieteter Immobilie = Betriebsausgabe / Werbungskosten:

Behandlung Details
Erhaltungsaufwand (sofort abzugsfähig) Wenn WP nur ersetzt (keine wesentliche Verbesserung)
Herstellungsaufwand (abzuschreiben) Wenn WP zu wesentlicher Verbesserung führt
Abschreibungsdauer 10–15 Jahre (je nach Einordnung)
Abschreibungsbasis Eigenanteil nach BAFA (BAFA-Zuschuss mindert AHK)

Praxis-Hinweis: Die Einordnung als Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand ist nicht immer eindeutig → Steuerberater fragen.

Option 2: § 35c EStG (nur Selbstnutzer!)

Der steuerliche Abzug nach § 35c EStG (20 % der Kosten, max. 40.000 €) gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum – nicht für Vermieter.

Vermieter können § 35c EStG nicht nutzen!

AfA-Berechnung Beispiel

WP-Investition brutto:    25.000 €
BAFA-Zuschuss:           –12.500 €
Abschreibungsbasis:       12.500 €
Abschreibungsdauer:       10 Jahre
Jährliche AfA:            1.250 €/Jahr
Steuerersparnis (42 % ESt): 525 €/Jahr
Gesamtsteuerersparnis:    5.250 € über 10 Jahre

Besonderheiten bei GmbH und gewerblichen Vermietern

Immobilien-GmbH

  • GmbH ist selbst antragsberechtigt (Steuernummer der GmbH)
  • Körperschaftsteuer 15 % → niedrigerer Steuervorteil als privat
  • Gewerbesteuer: WP-Abschreibung mindert auch Gewerbeertrag
  • BAFA-Zuschuss: Betriebseinnahme (versteuert) vs. Minderung der Anschaffungskosten

Gewerbliche Vermietung (Betriebsvermögen)

  • WP als Betriebsvermögen: Abschreibung nach betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG): Vorweg-Abzug von 50 % bei KMU möglich
  • Energetische Sanierung kann zur Gewerbesteuerkürzung führen

Kombination Förderung + Steuer: Was ist erlaubt?

Kombination Erlaubt? Hinweis
BAFA BEG EM + Werbungskosten-AfA ✅ Ja BAFA mindert Abschreibungsbasis
BAFA BEG EM + § 35c EStG ❌ Nein § 35c nur für Selbstnutzer
BAFA BEG EM + KfW-Kredit ✅ Ja KfW 358 für Eigenanteil
BAFA BEG EM + Landesförderung ✅ Ja Je nach Bundesland
BAFA BEG EM + Modernisierungsumlage ✅ Ja Umlage nur auf Eigenanteil
§ 35c EStG + Modernisierungsumlage N/A § 35c nur Selbstnutzer

Wichtig: BAFA-Zuschuss muss in der Steuererklärung als Minderung der Anschaffungskosten oder als Betriebseinnahme angegeben werden – nicht als steuerfreie Einnahme behandeln.


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Häufige Fragen

Kann ich als Vermieter BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe beantragen?

Ja – Vermieter sind antragsberechtigt für BAFA BEG EM. Wichtig: Kein Einkommensbonus (+30 %) für Vermieter (nur für Selbstnutzer). Klimabonus (+20 %), iSFP-Bonus (+5 %) und Basisförderung (30 %) sind auch für Vermieter verfügbar. Maximaler Fördersatz für Vermieter: 55 % (Basis + Klimabonus + iSFP). Antragstellung: Vermieter als natürliche Person oder GmbH/GbR möglich.

Kann ich die WP-Kosten als Vermieter steuerlich absetzen?

Ja – zwei Möglichkeiten: 1) Als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung/Verpachtung (§ 21 EStG): Abschreibung über Nutzungsdauer (10–15 Jahre), oder sofortiger Abzug als Erhaltungsaufwand wenn < 800 € netto je Einzelgerät. 2) Erhöhte Abschreibung: 20 % der Investitionskosten (nach BAFA-Abzug) als Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr möglich (§ 7h/7i EStG bei denkmalgeschützten Gebäuden). Steuerberater empfehlenswert.

Darf ich die WP-Modernisierung auf die Mieter umlegen?

Ja – Modernisierungsumlage (§ 559 BGB): 8 % der Jahres-Modernisierungskosten (nach BAFA-Abzug) auf Jahresmiete umlegbar. Deckel: maximal 3 €/m²/Monat. Ankündigung: 3 Monate vorher schriftlich. Mietminderungsrecht wegen Lärm/Beeinträchtigung während Bauphase. Härtefalleinwand des Mieters möglich. Empfehlung: Juristischen Rat einholen bei komplexen Mietverhältnissen.

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