Förderung & Anträge

Förderung für Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus 2025

BAFA BEG EM Förderung für WP im Mehrfamilienhaus: Kostenhöchstbeträge je WE, Fördersätze, WEG-Antragstellung, KfW-Ergänzungskredit und Kombination 2025.

6 Min. LesezeitXpora Redaktion
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Inhaltsverzeichnis


BAFA BEG EM: Grundregeln für MFH

Das Bundesförderungsprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gilt auch für Mehrfamilienhäuser, jedoch mit abweichenden Kostenhöchstbeträgen:

Kostenhöchstbeträge

Gebäudetyp Förderfähige Kosten (max.)
Wohngebäude 1–2 Wohneinheiten (EFH, Doppelhaus) 30.000 €
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten (MFH) 15.000 € je Wohneinheit

Wichtig: Der Höchstbetrag gilt pro Gebäude und Antrag – nicht je Maßnahme. Bei einem 10-WE-Haus wären maximal 150.000 € förderfähige Kosten ansetzbar.

Was zählt als Wohneinheit?

  • Jede abgeschlossene Wohnung (eigenes Bad, Küche, Eingang)
  • Leerstandswohnungen zählen mit (wenn im Gebäude vorhanden)
  • Nicht: Gewerbeeinheiten (werden gesondert behandelt)

Förderfähige Kosten

Bei der Wärmepumpeninstallation im MFH zählen zu den förderfähigen Kosten:

  • WP-Gerät (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
  • Montage und Installation (Hydraulik, Elektrik)
  • Außeneinheit, Fundament, Leitungsführung
  • Pufferspeicher, Heizwasserspeicher
  • Energieeffizienz-Experte (anteilig)
  • Hydraulischer Abgleich Verfahren B
  • Heizkörpertausch (wenn technisch erforderlich für WP-Betrieb)

Fördersätze und Boni

Die Fördersätze sind für MFH identisch mit EFH:

Bonus Höhe Voraussetzung
Basisförderung 30 % Immer, wenn WP GEG-konform
Klimabonus +20 % Ersatz fossiler Heizung (Gas/Öl/Kohle)
iSFP-Bonus +5 % Maßnahme gemäß iSFP-Empfehlung
Einkommensbonus +30 % Zu versteuerndes Einkommen < 40.000 €/Jahr

Maximaler Fördersatz: 70 % (Basis + Klimabonus + iSFP + Einkommensbonus)

Einkommensbonus bei WEG

Besonderheit: Beim Einkommensbonus im MFH gilt:

  • Jeder selbst nutzende Eigentümer (nicht Vermieter) kann individuell Einkommensbonus beantragen
  • Die WEG stellt den Gesamtantrag; für begünstigte WE wird der erhöhte Fördersatz angewandt
  • Komplexe Berechnung: EE-Experte und Steuerberater einbeziehen

Rechenbeispiele

Beispiel 1: 6-WE-Haus, vollständige Modernisierung

Annahmen:

  • 6 Wohneinheiten, Baujahr 1975
  • Gasheizung wird durch Luft-Wasser-WP ersetzt
  • Gesamtkosten: 52.000 € brutto
  • Fördersatz: 50 % (Basis 30 % + Klimabonus 20 %)
Förderfähige Kosten: min(52.000 €, 6 × 15.000 €) = min(52.000, 90.000) = 52.000 €
BAFA-Zuschuss: 52.000 € × 50 % = 26.000 €
Eigenanteil: 52.000 € – 26.000 € = 26.000 €
Eigenanteil je WE: 26.000 € ÷ 6 = 4.333 €

Beispiel 2: 10-WE-Haus mit iSFP-Bonus

Annahmen:

  • 10 Wohneinheiten, Ölheizung (Klimabonus)
  • iSFP vorhanden (+5 %)
  • Gesamtkosten: 95.000 € brutto
  • Fördersatz: 55 % (30 % + 20 % + 5 %)
Förderfähige Kosten: min(95.000 €, 10 × 15.000 €) = min(95.000, 150.000) = 95.000 €
BAFA-Zuschuss: 95.000 € × 55 % = 52.250 €
Eigenanteil: 95.000 € – 52.250 € = 42.750 €
Eigenanteil je WE: 4.275 €

Beispiel 3: Kleineres MFH, Kosten übersteigen Höchstbetrag

Annahmen:

  • 3 Wohneinheiten (Dreifamilienhaus)
  • Aufwendige Sole-WP (Erdbohrung): 65.000 € brutto
  • Fördersatz 50 %
Förderhöchstbetrag: 3 × 15.000 € = 45.000 €
Kosten > Höchstbetrag → Deckelung bei 45.000 €
BAFA-Zuschuss: 45.000 € × 50 % = 22.500 €
Nicht geförderter Anteil: (65.000 – 45.000) € = 20.000 € → 100 % Eigenanteil
Gesamteigenanteil: 42.500 €

WEG-Antragstellung

Schritt-für-Schritt: WEG-Antrag bei BAFA

1. EE-Experte beauftragen → Begehung des Gebäudes
2. EE erstellt BzA (Bestätigung zum Antrag) für Gesamtgebäude
3. WEG-Beschluss herbeiführen (einfache Mehrheit, WEG-Reform 2020)
4. BAFA-Antrag auf antragstellung.bafa.de
   → Antragsteller: WEG (Verwalter als Bevollmächtigter)
   → Steuernummer der WEG eingeben
   → Anzahl Wohneinheiten angeben
   → BzA hochladen
5. Bewilligungsbescheid abwarten (8–16 Wochen)
6. Auftrag an Fachbetrieb erteilen
7. Installation
8. Verwendungsnachweis:
   → Rechnungen (vom Fachbetrieb)
   → Inbetriebnahmeprotokoll
   → Hydraulischer Abgleich Protokoll
   → Ggf. BnD (wenn Kosten > 20.000 €)
9. Auszahlung auf WEG-Konto

Erforderliche Unterlagen

Dokument Wer erstellt
BzA Energieeffizienz-Experte
WEG-Beschluss-Protokoll WEG-Verwalter
Steuernummer der WEG Finanzamt
IBAN WEG-Konto Hausbank
Angebote/Rechnungen Fachbetrieb
Inbetriebnahmeprotokoll Fachbetrieb
Hydraulischer Abgleich B Fachbetrieb

KfW-Ergänzungskredit

Der KfW-Ergänzungskredit (KfW 358/359) ergänzt die BAFA-Förderung:

  • Finanziert den Eigenanteil (nach BAFA-Abzug) zu günstigen Zinsen
  • Kreditbetrag: Bis zu 120.000 € je WE (KfW 359: Wohngebäude)
  • Laufzeit: Bis 30 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1–5 Jahre
  • Kombinierbar mit BAFA BEG EM (Ergänzungskredit für nicht geförderten Anteil)

Wichtig: KfW-Antrag über Hausbank (nicht direkt bei KfW) → vor Auftragsvergabe stellen.


Landesförderung im Überblick

Viele Bundesländer haben eigene Programme, die mit BAFA kombinierbar sind:

Bundesland Programm Besonderheit
Bayern BayernKredit Wohngebäude Ergänzungskredit bis 50.000 €/WE
NRW progres.nrw Klimabonus bis 2.000 €/WE
Hamburg IFB Klimapaket Zuschuss bis 15.000 € je Anlage
Baden-Württemberg Klimaschutz-Plus 2.000–3.000 € je WE
Berlin IBB Energetische Sanierung Tilgungszuschüsse
Sachsen SAB Wohngebäude Direktzuschuss + Kredit

Kumulierung: Die meisten Landesprogramme sind mit BAFA kombinierbar – Gesamtförderung darf Gesamtkosten nicht übersteigen.


Kombination und Kumulierung

Erlaubte Kombinationen

Programm Kombinierbar mit BAFA?
KfW-Ergänzungskredit (358/359) ✅ Ja
Landesförderung (meiste) ✅ Ja
BAFA Energieberatungsförderung (für EE) ✅ Ja (separate Leistung)
iSFP-Erstellung (Förderung) ✅ Ja

Nicht erlaubte Kombinationen (gleiche Maßnahme)

Kombination Erlaubt?
BAFA BEG EM + §35c EStG (steuerlicher Abzug) ❌ Nein (§ 35c (3) EStG)
BAFA BEG EM + BEG WG ❌ Nein
Zwei BAFA-Anträge für dieselbe WP ❌ Nein

→ MFH-WP-Förderung berechnen – kostenlose Beratung

Verwandte Ratgeber:

Häufige Fragen

Wie hoch ist der BAFA-Förderhöchstbetrag für Mehrfamilienhäuser?

Für Gebäude mit ≥ 3 Wohneinheiten gilt: 15.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit (nicht 30.000 € wie beim EFH). Beispiel: 6-WE-Haus → 6 × 15.000 € = 90.000 € förderfähige Kosten maximal. Bei Fördersatz 50 % (Basis + Klimabonus): max. 45.000 € BAFA-Zuschuss. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Höchstbetrag, werden nur die ersten 15.000 € je WE bezuschusst.

Kann eine WEG einen gemeinsamen BAFA-Antrag stellen?

Ja – WEG stellt einen gemeinsamen Antrag: Antragsteller ist die WEG (vertreten durch den Verwalter). Steuernummer der WEG wird benötigt. IBAN des WEG-Kontos für Auszahlung. Alle Wohneinheiten des Gebäudes werden in einem Antrag zusammengefasst. Vorteil: Einmaliger Aufwand statt viele Einzelanträge. Der Energieeffizienz-Experte stellt eine BzA für das gesamte Gebäude aus.

Gibt es zusätzliche Landesmittel für WP im Mehrfamilienhaus?

Ja – viele Bundesländer fördern MFH zusätzlich: Bayern: BayernKredit Wohngebäude (KfW-ähnlich, ergänzend). NRW: progres.nrw Klimabonus Gebäude (bis 2.000 €/WE). Hamburg: IFB Hamburg Klimapaket Wohngebäude. Baden-Württemberg: Wohnraumförderung KWF (einkommensabhängig). Immer auf Kumulierbarkeit mit BAFA achten – manche Länder fordern BAFA-Antrag zuerst.

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