Förderung für Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus 2025
BAFA BEG EM Förderung für WP im Mehrfamilienhaus: Kostenhöchstbeträge je WE, Fördersätze, WEG-Antragstellung, KfW-Ergänzungskredit und Kombination 2025.
Inhaltsverzeichnis
- BAFA BEG EM: Grundregeln für MFH
- Fördersätze und Boni
- Rechenbeispiele
- WEG-Antragstellung
- KfW-Ergänzungskredit
- Landesförderung im Überblick
- Kombination und Kumulierung
BAFA BEG EM: Grundregeln für MFH
Das Bundesförderungsprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gilt auch für Mehrfamilienhäuser, jedoch mit abweichenden Kostenhöchstbeträgen:
Kostenhöchstbeträge
| Gebäudetyp | Förderfähige Kosten (max.) |
|---|---|
| Wohngebäude 1–2 Wohneinheiten (EFH, Doppelhaus) | 30.000 € |
| Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten (MFH) | 15.000 € je Wohneinheit |
Wichtig: Der Höchstbetrag gilt pro Gebäude und Antrag – nicht je Maßnahme. Bei einem 10-WE-Haus wären maximal 150.000 € förderfähige Kosten ansetzbar.
Was zählt als Wohneinheit?
- Jede abgeschlossene Wohnung (eigenes Bad, Küche, Eingang)
- Leerstandswohnungen zählen mit (wenn im Gebäude vorhanden)
- Nicht: Gewerbeeinheiten (werden gesondert behandelt)
Förderfähige Kosten
Bei der Wärmepumpeninstallation im MFH zählen zu den förderfähigen Kosten:
- WP-Gerät (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
- Montage und Installation (Hydraulik, Elektrik)
- Außeneinheit, Fundament, Leitungsführung
- Pufferspeicher, Heizwasserspeicher
- Energieeffizienz-Experte (anteilig)
- Hydraulischer Abgleich Verfahren B
- Heizkörpertausch (wenn technisch erforderlich für WP-Betrieb)
Fördersätze und Boni
Die Fördersätze sind für MFH identisch mit EFH:
| Bonus | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Basisförderung | 30 % | Immer, wenn WP GEG-konform |
| Klimabonus | +20 % | Ersatz fossiler Heizung (Gas/Öl/Kohle) |
| iSFP-Bonus | +5 % | Maßnahme gemäß iSFP-Empfehlung |
| Einkommensbonus | +30 % | Zu versteuerndes Einkommen < 40.000 €/Jahr |
Maximaler Fördersatz: 70 % (Basis + Klimabonus + iSFP + Einkommensbonus)
Einkommensbonus bei WEG
Besonderheit: Beim Einkommensbonus im MFH gilt:
- Jeder selbst nutzende Eigentümer (nicht Vermieter) kann individuell Einkommensbonus beantragen
- Die WEG stellt den Gesamtantrag; für begünstigte WE wird der erhöhte Fördersatz angewandt
- Komplexe Berechnung: EE-Experte und Steuerberater einbeziehen
Rechenbeispiele
Beispiel 1: 6-WE-Haus, vollständige Modernisierung
Annahmen:
- 6 Wohneinheiten, Baujahr 1975
- Gasheizung wird durch Luft-Wasser-WP ersetzt
- Gesamtkosten: 52.000 € brutto
- Fördersatz: 50 % (Basis 30 % + Klimabonus 20 %)
Förderfähige Kosten: min(52.000 €, 6 × 15.000 €) = min(52.000, 90.000) = 52.000 €
BAFA-Zuschuss: 52.000 € × 50 % = 26.000 €
Eigenanteil: 52.000 € – 26.000 € = 26.000 €
Eigenanteil je WE: 26.000 € ÷ 6 = 4.333 €
Beispiel 2: 10-WE-Haus mit iSFP-Bonus
Annahmen:
- 10 Wohneinheiten, Ölheizung (Klimabonus)
- iSFP vorhanden (+5 %)
- Gesamtkosten: 95.000 € brutto
- Fördersatz: 55 % (30 % + 20 % + 5 %)
Förderfähige Kosten: min(95.000 €, 10 × 15.000 €) = min(95.000, 150.000) = 95.000 €
BAFA-Zuschuss: 95.000 € × 55 % = 52.250 €
Eigenanteil: 95.000 € – 52.250 € = 42.750 €
Eigenanteil je WE: 4.275 €
Beispiel 3: Kleineres MFH, Kosten übersteigen Höchstbetrag
Annahmen:
- 3 Wohneinheiten (Dreifamilienhaus)
- Aufwendige Sole-WP (Erdbohrung): 65.000 € brutto
- Fördersatz 50 %
Förderhöchstbetrag: 3 × 15.000 € = 45.000 €
Kosten > Höchstbetrag → Deckelung bei 45.000 €
BAFA-Zuschuss: 45.000 € × 50 % = 22.500 €
Nicht geförderter Anteil: (65.000 – 45.000) € = 20.000 € → 100 % Eigenanteil
Gesamteigenanteil: 42.500 €
WEG-Antragstellung
Schritt-für-Schritt: WEG-Antrag bei BAFA
1. EE-Experte beauftragen → Begehung des Gebäudes
2. EE erstellt BzA (Bestätigung zum Antrag) für Gesamtgebäude
3. WEG-Beschluss herbeiführen (einfache Mehrheit, WEG-Reform 2020)
4. BAFA-Antrag auf antragstellung.bafa.de
→ Antragsteller: WEG (Verwalter als Bevollmächtigter)
→ Steuernummer der WEG eingeben
→ Anzahl Wohneinheiten angeben
→ BzA hochladen
5. Bewilligungsbescheid abwarten (8–16 Wochen)
6. Auftrag an Fachbetrieb erteilen
7. Installation
8. Verwendungsnachweis:
→ Rechnungen (vom Fachbetrieb)
→ Inbetriebnahmeprotokoll
→ Hydraulischer Abgleich Protokoll
→ Ggf. BnD (wenn Kosten > 20.000 €)
9. Auszahlung auf WEG-Konto
Erforderliche Unterlagen
| Dokument | Wer erstellt |
|---|---|
| BzA | Energieeffizienz-Experte |
| WEG-Beschluss-Protokoll | WEG-Verwalter |
| Steuernummer der WEG | Finanzamt |
| IBAN WEG-Konto | Hausbank |
| Angebote/Rechnungen | Fachbetrieb |
| Inbetriebnahmeprotokoll | Fachbetrieb |
| Hydraulischer Abgleich B | Fachbetrieb |
KfW-Ergänzungskredit
Der KfW-Ergänzungskredit (KfW 358/359) ergänzt die BAFA-Förderung:
- Finanziert den Eigenanteil (nach BAFA-Abzug) zu günstigen Zinsen
- Kreditbetrag: Bis zu 120.000 € je WE (KfW 359: Wohngebäude)
- Laufzeit: Bis 30 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1–5 Jahre
- Kombinierbar mit BAFA BEG EM (Ergänzungskredit für nicht geförderten Anteil)
Wichtig: KfW-Antrag über Hausbank (nicht direkt bei KfW) → vor Auftragsvergabe stellen.
Landesförderung im Überblick
Viele Bundesländer haben eigene Programme, die mit BAFA kombinierbar sind:
| Bundesland | Programm | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern | BayernKredit Wohngebäude | Ergänzungskredit bis 50.000 €/WE |
| NRW | progres.nrw | Klimabonus bis 2.000 €/WE |
| Hamburg | IFB Klimapaket | Zuschuss bis 15.000 € je Anlage |
| Baden-Württemberg | Klimaschutz-Plus | 2.000–3.000 € je WE |
| Berlin | IBB Energetische Sanierung | Tilgungszuschüsse |
| Sachsen | SAB Wohngebäude | Direktzuschuss + Kredit |
Kumulierung: Die meisten Landesprogramme sind mit BAFA kombinierbar – Gesamtförderung darf Gesamtkosten nicht übersteigen.
Kombination und Kumulierung
Erlaubte Kombinationen
| Programm | Kombinierbar mit BAFA? |
|---|---|
| KfW-Ergänzungskredit (358/359) | ✅ Ja |
| Landesförderung (meiste) | ✅ Ja |
| BAFA Energieberatungsförderung (für EE) | ✅ Ja (separate Leistung) |
| iSFP-Erstellung (Förderung) | ✅ Ja |
Nicht erlaubte Kombinationen (gleiche Maßnahme)
| Kombination | Erlaubt? |
|---|---|
| BAFA BEG EM + §35c EStG (steuerlicher Abzug) | ❌ Nein (§ 35c (3) EStG) |
| BAFA BEG EM + BEG WG | ❌ Nein |
| Zwei BAFA-Anträge für dieselbe WP | ❌ Nein |
→ MFH-WP-Förderung berechnen – kostenlose Beratung
Verwandte Ratgeber:
Häufige Fragen
Wie hoch ist der BAFA-Förderhöchstbetrag für Mehrfamilienhäuser?
Für Gebäude mit ≥ 3 Wohneinheiten gilt: 15.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit (nicht 30.000 € wie beim EFH). Beispiel: 6-WE-Haus → 6 × 15.000 € = 90.000 € förderfähige Kosten maximal. Bei Fördersatz 50 % (Basis + Klimabonus): max. 45.000 € BAFA-Zuschuss. Übersteigen die tatsächlichen Kosten den Höchstbetrag, werden nur die ersten 15.000 € je WE bezuschusst.
Kann eine WEG einen gemeinsamen BAFA-Antrag stellen?
Ja – WEG stellt einen gemeinsamen Antrag: Antragsteller ist die WEG (vertreten durch den Verwalter). Steuernummer der WEG wird benötigt. IBAN des WEG-Kontos für Auszahlung. Alle Wohneinheiten des Gebäudes werden in einem Antrag zusammengefasst. Vorteil: Einmaliger Aufwand statt viele Einzelanträge. Der Energieeffizienz-Experte stellt eine BzA für das gesamte Gebäude aus.
Gibt es zusätzliche Landesmittel für WP im Mehrfamilienhaus?
Ja – viele Bundesländer fördern MFH zusätzlich: Bayern: BayernKredit Wohngebäude (KfW-ähnlich, ergänzend). NRW: progres.nrw Klimabonus Gebäude (bis 2.000 €/WE). Hamburg: IFB Hamburg Klimapaket Wohngebäude. Baden-Württemberg: Wohnraumförderung KWF (einkommensabhängig). Immer auf Kumulierbarkeit mit BAFA achten – manche Länder fordern BAFA-Antrag zuerst.
Jetzt kostenlose Beratung anfordern
Finden Sie qualifizierte Energieberater und Wärmepumpeninstallateure in Ihrer Region.